Ausschlussklausel
Der Mieter haftet voll und ganz für Schäden an AfriCamper cc. Fahrzeugen:
- bei Nichteinhalten der Konditionen des Mietvertrags
- Schäden, die durch Fahrlässigkeit, mutwillige oder rücksichtslose Zerstörungen geschehen sind
- bei Fahrten unter Einfluss von Alkohol oder Drogen
- bei Fahrten auf gesperrten oder zugangsbeschränkten Strassen
- Glas- und Reifenschäden
- Wasser, Feuer, Dach und Aufbauten Schäden, an der Inneneinrichtung soweit sie nicht durch einen Unfall verursacht wurden
- vorsätzliche Verstöße (Strafzettel, usw.)
- Seine persönlichen Gegenstände
- Sitzen oder stehen auf der
Motorhaube oder Dach des Fahrzeuges
- Beschädigung der Getriebe,
Kupplung und Differenzial durch unsachgemäse Bedienung
- Motorschäden durch
Überdrehung des Motors
- Weiterfahrt wenn im Fahrzeug
eine Warnlampe aufleuchtet
- Einschlafen hinter dem Steuer
- Fahren auf der falschen Strassenseite
- Sollte oben genanntes eintreffen, muss der Mieter diese Kosten voll tragen. Diese Schäden werden nicht von der Versicherung oder der Mietgebühr gedeckt.