AfriCamper
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ASA
Stefan Loose
Reise Know How
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ANMIETUNG

  • Depots sind in Kapstadt, Johannesburg, Durban und Windhoek.
  • Mindest Mietdauer ist 7 Tage
  • Abholtag sowie Rückgabetag sind inklusive der Mietdauer - unabhängig der Uhrzeit
  • Mieter darf nicht jünger als 25 und nicht älter als 75 Jahre sein

VERSICHERUNG

  • Vollkasko Versicherung ist im Mietpreis enthalten mit einer Selbstbeteiligung von € 500,-
  • der Mieter haftet mit seiner Selbstbeteiligung bis zur Klärung der Schuldfrage bei allen Schäden.
  • Nicht alle Fahrzeuge im südlichen Afrika sind versichert, und es ist auch nicht gesetzlich verschrieben gegen Anspruch dritter Parteien versichert zu sein. Somit ist es manchmal nicht möglich Kosten von solchen Fahrern einzutreiben, auch durch das gesetzliche System. Haftbarkeit darf somit nicht eingestanden werden, oder jegliche Abmachungen vereinbart werden

Ausschlussklausel

Der Mieter haftet voll und ganz für Schäden an AfriCamper cc. Fahrzeugen:

  • bei Nichteinhalten der Konditionen des Mietvertrags
  • Schäden, die durch Fahrlässigkeit, mutwillige oder rücksichtslose Zerstörungen geschehen sind
  • bei Fahrten unter Einfluss von Alkohol oder Drogen
  • bei Fahrten auf gesperrten oder zugangsbeschränkten Strassen
  • Glas- und Reifenschäden
  • Wasser, Feuer, Dach und Aufbauten Schäden, an der Inneneinrichtung soweit sie nicht durch einen Unfall verursacht wurden
  • vorsätzliche Verstöße (Strafzettel, usw.)
  • Seine persönlichen Gegenstände
  • Sitzen oder stehen auf der Motorhaube oder Dach des Fahrzeuges
  • Beschädigung der Getriebe, Kupplung und Differenzial durch unsachgemäse Bedienung
  • Motorschäden durch Überdrehung des Motors
  • Weiterfahrt wenn im Fahrzeug eine Warnlampe aufleuchtet
  • Einschlafen hinter dem Steuer
  • Fahren auf der falschen Strassenseite
  • Sollte oben genanntes eintreffen, muss der Mieter diese Kosten voll tragen. Diese Schäden werden nicht von der Versicherung oder der Mietgebühr gedeckt.

UNFALL

  • Sollte das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt sein, kann ein Ersatzfahrzeug, nach Verfügbarkeit, vom nächsten Depot abgeholt werden.
  • Sollte der Mieter wünschen, dass ein Ersatzfahrzeug geliefert wird, so werden diese Kosten vom Mieter getragen.
  • Der Mieter ist für die Bergung des Fahrzeugs zum Orginal Depot selbst verantwortlich und trägt diese Kosten selbst.
  • Sollte der Vermieter nicht imstande sein ein Ersatzfahrzeug zu stellen, werden keine Erstattungen für die frühzeitige Beendigung des Vertrags geleistet, wenn der Mieter den Ausfall des Fahrzeuges verursacht hat.
  • Es werden keine Erstattungen für Miettage, die durch einen Unfall oder die Dauer des zu organisierenden Ersatzfahrzeugs verloren gegangen sind geleistet.

REPARATUREN

  • Kleine Reparaturen bis ZAR 500,- können ohne Genehmigung erfolgen und werden nach Vorlage der Originalrechung zurück erstattet.
  • Probleme, die in Bezug auf das Fahrzeug aufkommen könnten, müssen innerhalb 24 Stunden an AfriCamper cc. gemeldet werden, damit Gelegenheit besteht diese schnellstens zu beseitigen.
  • Funktionsfehler mit Radio, Klimaanlage oder Kühlschrank werden nicht als Fahrzeugpanne gewertet, und somit wird keine Miete für verlorene Zeit die die Reparatur in Anspruch nimmt, erstattet.  

ERSATZFAHRZEUGE

  • Im Falle von unvorhergesehenen Umständen behält AfriCamper cc. sich das Recht vor, ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug als Ersatz zu stellen. Dieses ist kein Vertragsbruch und erlaubt dem Mieter keinen Nachlass oder Rückerstattung.
  • Wenn der Mieter ein Ersatzfahrzeug uebernimmt geht der Mieter ein neues Mietverhältniss ein, und die Selbstbeteiligung von ZAR 5000.- muss erneut in Bar hinterlegt werden.

STRASSEN-EINSCHRÄNKUNG

  • Fahrzeuge dürfen in Südafrika, Namibia, Botswana, Swaziland und Lesotho gefahren werden, jedoch NICHT in Angola, Mozambique oder Malawi. Zimbabwe und Zambia nur auf Anfrage. Sollten Fahrzeuge über die Grenzen dieser Länder fahren, ist der Versicherungsschutz nichtig.
  • AfriCamper hält sich das Recht vor, Bewegungen der Fahrzeuge auf Grund von Wetterbedingungen, politischen Umständen oder anderen Gründen in bestimmten Gebieten jederzeit einzuschränken.

Zahlungsmethode

  •  20% Anzahlung wird benötigt um die Reservierung zu garantieren. Der Restbetrag wird spätestens 7 Tage vor Fahrzeugübernahme überwiesen, kann vor Ort in Bar/Reiseschecks bezahlt warden, oder per Kreditkartenzahlung. Für Kreditkartenzahlungen wird jedoch eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 6% auf den Restbetrag berechnet. Es werden nur Mastercard und VISA akzeptiert. Die Zahlungsart muss vor Übernahme mitgeteilt werden.

SELBSTBETEILIGUNG

  • Die Selbstbeteiligung der Versicherung von ZAR 5.000,- / € 500,- / CHF 750,- muss bei Fahrzeug Übernahme hinterlegt werden in:
    - Bar / Reiseschecks oder
    - kann 7 Tage vor Fahrzeug Übernahme überwiesen werden oder
    - per Kreditkarte ( Keine Bearbeitungsgebür)
  • Wir akzeptieren nur Visa und Mastercard

Einwegmieten

  • Einwegmieten sind nicht inklusive der Fahrzeugmiete 

RÜCKTRITTSRECHT

  • Bei Stornierung 60 Tage vor Fahrzeugϋbergabe 10 %, danach werden 20% des Gesamt-Rechnungsbetrages nach definitiver Buchung fällig.
  • Sollte ein Fahrzeug früher zurückgebracht werden, ist keine Rückerstattung möglich.
  • Die Restzahlung kann in Bar / Reisescheck, 7 Tage vor Fahrzeugübergabe überwiesen werden oder per Kreditkarte

Wechselkurs

  • Bei starken Wechselkursschwankungen (Euro/ZAR) von mehr als 20% zwischen Fahrzeug-Buchung und Fahrzeug-Übernahme wird der zu zahlende Restbetrag angepasst. Quelle: http://www.oanda.com/currency/converter/---interbank rate---